|
|
Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung
|
<< zurück zur Übersicht
Sie kennen das sicherlich - ein Arztbesuch beginnt oder endet mit einer obligatorischen 10 Euro "Spende". In der Apotheke möchte man nocheinmal Geld von Ihnen und an einen Krankenhausaufenthalt mag man garnicht denken.
Zuzahlungen gehören in der gesetzlichen Krankenversicherung leider seit wenigen Jahren zum Alltag. Und das trotz steigender Beitragssätze und sinkender bundesweiter Lohnerhöhungen.
Aber wo müssen Sie genau etwas zuzahlen? Erst einmal die gute Nachricht an alle Leser welche das 18.Lebensjahr noch nicht überschritten haben: hier werden keine Zuzahlugnen fällig. Für alle anderen können die folgenden Informationen hilfreich sein:
- Verbandmittel und andere Hilfsmitel
Sie müssen grundsätzlich 10% des Verkaufspreises zuzahlen - der Grenzwert liegt jedoch bei 10 €. Jedoch existiert auch ein Minimum-Grenzwert, das bedeutet Sie müssen mind. 5 € zuzahlen. Sollte ein Mittel weniger kosten zahlen Sie den vollen Rechnungs-Betrag.
- Krankenhausaufenthalt und Aufenthalt in Reha-Einrichtungen
Sie müssen 10 € pro Tag Aufenthalt dazu zahlen. Der jährliche Maximalbetrag beläuft sich auf 280 € - Sie zahlen somit maximal für 28 Tage.
Hinweis: gerade in Falle eines Krankenhausbesuches macht der Abschluß einer Krankenzusatzversicherung Sinn. Sie erhalten nicht nur Ihre Zuzahlung zurück sondern ein darüber hinaus gehendes Tagegeld in Verbindung mit einer bevorzugten Behandlung. Informieren Sie sich einfach online und unverbindlich über dieses Thema in unserem Bereich Krankenzusatzversicherung
- Arztbesuche
Für einen normalen Arztbesuch werden im Quartal 10 € fällig. Teurer wird es beim Zahnarzt, hier wird für jeden Besuch der Betrag in Höhe von 10 € verlangt.
|
|
|
|
IMPRESSUM
|
WWW.KRANKENVERSICHERUNGEN-24.INFO
|
SITEMAP
|