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Zahnärztliche Leistungen in der privaten Krankenversicherung
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Zahnärztliche Leistungen werden in der privaten Krankenversicherung - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - in der zum Großteil zuzahlungsfrei übernommen.
Selbst medizinisch notwendige stationäre Behandlungen werden oft mit dem vollen Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung abgedeckt.
Generell kann gesagt werden daß Leistungen zur Zahnbehandlung oder zur Bereitstellung von Zahnersatz problemlos erstattet werden.
Unter diese Leistungen fallen z.B. die folgenden Behandlungen:
- operative Leistungen
- Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Beratungen
- Einlagefüllungen
- Zahnersatz und dessen Reparatur
- Kronenbehandlungen
Außnahmen gelten bei sogenannten "Luxusbehandlungen" (Goldkronen z.B.) oder Behandlungen welche nur indirekt mit den Zähnen zu tun haben - z.B. Frakturen im Gesichtsbereich. Hier ist dann zu prüfen ob die notwendigen Behandlungen durch generelle ärztliche Leistungen und deren Übernahme abgedeckt sind.
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