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Wehrdienstleistende und die Krankenversicherung
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Auch wenn die Pflichtzeiten des Grundwehrdienstes fast jährlich gesenkt werden und langsam aber sich eine generell Abschaffung im Gespräch ist - mit 18 Jahren ist noch immer jeder männliche Deutsche Wehrdienst pflichtig.
Doch wie sieht die Absicherung für einen Wehrdienstleistenden im Ernstfall aus?
Ähnlich der Beamtenabsicherung haben Wehrdienstleistende freie Heilfürsorge durch den Staat. Das bedeutet daß eine Absicherung von Rechts wegen erfolgt und weder eine gesetzliche noch private Krankenversicherung notwendig ist.
Unter dem Oberbegriff der Wehrdienstleistenden fallen auch alle Ersatzdienstleistenden (Zivi) und Teilnehmer von Wehrübungen.
Diese freie Heilfürsorge greift auch bei Berufs - und Zeitsoldaten und garantiert eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
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