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Wahlleistungen
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Bei Ihnen steht in Kürze eine stationärer Krankenhausaufenthalt an und Sie sind gesetzlich versichert? Dann wird man Ihnen das "Standardpaket" zu Gute kommen lassen und alle Leistungen nur im Umfang der absoluten Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erbringen.
Es steht Ihnen jedoch vollkommen frei für weitere gewünschte Leistungen selbst aufzukommen. Diese über die Standardleistungen der GKV hinausgehenden Leistungen bezeichnet man als Wahlleistungen.
Alle gewünschten zusätzlichen Leistungen und die damit verbundenen Kostenerstattungen müssen Sie im Vorfeld mit dem Krankehaus klären. Nicht alle Ärzte oder Krankenhäuser sind dazu berechtigt gesonderte Vereinbarungen dieser Art zu treffen.
Unter Wahlleistungen fallen z.B. die folgenden Punkte:
- freie Wahl des behandelnden Arztes (Chefarzt z.B.)
- Unterbringung im Einbettzimmer
- besondere Zimmeraustattung (Sat-TV, DVD Player usw.)
Die hier genannten Punkte können somit von Ihnen selbst privat bezahlt werden - ein Luxus der zwar den Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer gestaltet aber auch sehr schnell sehr teuer werden kann.
Besser wäre eine pauschale Absicherung in Form einer Krankenzusatzversicherung. Mit dieser erhalten Sie eine gehobene Behandlung nach privatärztlichen Standards mit allen oben genannten Annehmlichkeiten - und noch mehr wenn Sie es wünschen.
Die einzelnen Leistungen einer Krankenzusatzversicherung werden in Ihrem ganz persönlichen Vertrag festgelegt. Sie zahlen dann einen pauschalen monatlichen Beitrag und müssen sich um eine gute Behandlung im Krankenhaus keine Gedanken mehr machen!
Wir bieten Ihnen in unserem Bereich "Krankenzusatzversicherung" die Möglichkeit sich über dieses Thema zu informieren und bei Bedarf auch einen Antrag zur Krankenzusatzversicherung online, kostenlos und unverbindlich auszufüllen.
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