|
|
Fristen beim Wechsel in die private Krankenversicherung
|
<< zurück zur Übersicht
Sie haben die Voraussetzungen erfüllt und möchten nun von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln? Haben sie auch schon die für Sie beste Versicherung gefunden? Dann steht einem Wechsel unter Beachtung der folgenden Fristen nichts im Weg.
Sie können Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung jederzerzeit zum Ende des Folgemonats kündigen. ABER - wenn Ihr Einkommen dieses Jahr erstmalig die "Wechselgrenze" von derzeit 46.800 € brutto übersteigt ist die Kündigung frühestens zum Jahresende möglich. Voraussetzung ist natürlich daß sich an Ihrer Einkommenssituation im Folgejahr nichts ändern wird.
|
|
|
|
IMPRESSUM
|
WWW.KRANKENVERSICHERUNGEN-24.INFO
|
SITEMAP
|