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Arbeitsunfall
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Schnell ist es passiert - ein Unfall oder eine längere Erkältung können Sie schnell ans Bett fesseln und die rechtzeitige Arbeitsaufnahme nach Wegfall der 6 Wochen Lohnfortzahlung verhindern.
Nach dieser Zeit haben Sie - leider wieder je nach Versicherer verschieden - Anspruch auf Krankengeld.
Dieser Anspruch beginnt mit dem Wegfall der Lohnfortzahlung und endet mit dem Wegfall der Arbeitsunfähigkeit. Krankengeld wird derzeit jedoch maximal für die Dauer von 78 Wochen auf Grundlage der gleichen Krankheit gezahlt.
Die Höhe des Krankengeldes beläuft sich auf 70% des der Beitragsrechnung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts. Dabei darf die Höhe 90% dieses Entgelts nicht überschreiten.
Anspruch auf Krankengeld besitzen Sie auch wenn Sie Ihr Kind im Krankheitsfall betreuen müssen da niemand anders im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann.
Bis zum vollendeten 12.Lebensjahr besteht für jedes Kind ein Anspruch auf 10 Tage Krankengeld - als alleinerziehendes Elternteil sogar 20 Tage. Das Krankengeld wird dabei für alle Kinder höchsten bis zur Dauer von 25 Tagen gezahlt - 50 Tage bei Alleinerziehenden.
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