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Karenzzeit bei Versicherungsleistungen
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Sicher ist Ihnen bekannt daß - für den Fall Sie sind Arbeitnehmer - Ihrem Arbeitgeber die Pflicht zur sechs-wöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auferlegt ist.
Der Zeitraum vom ersten Tag der Krankschreibung bis zum Wegfall der Lohnfortzahlung wird als Karenzzeit bezeichnet.
Es handelt sich als um einen Zeitraum in welchem Ihre Krankenversicherung mehr oder weniger Leistungs-befreit ist. Im Speziellen wird in diesem Zeitraum kein Krankentagegeld gezahlt. Natürlich werden die ärztlichen Leistungen usw. auch in diesem Zeitraum von Ihrer Versicherung übernommen.
Ihnen bietet sich jedoch z.B. mit Hilfe einer Krankenzusatzversicherung die Möglichkeit auch in diesen Zeitraum Leistungen zu erhalten. Natürlich zusätzlich zur Lohnfortzahlung - es lohnt sich also.
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