Honorarvereinbarung

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Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die vollen Arztkosten ohne daß eine Zuzahlung durch den Versicherungsnehmer erfolgen muss.
Die Kostenberechnung wird vom Arzt normalerweise auf der Basis von Gebührenordnungen durchgeführt. Doch es geht auch anders - für Leistungen welche z.B. nicht in einer Gebührenordnung verankert sind kann der Arzt mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung treffen.



Für Leistungen auf Honorarbasis sind einige Grundsätze zu beachten:
  • Vereinbarung immer schriftlich fixieren
  • genaue Leistungsbeschreibung mit allen notwendigen medizinischen Informationen
  • Hinweis darauf daß eine vollständige Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung nicht verlangt/erwartet werden kann
  • Vereinbarung muss direkt zwischen Arzt und Patienten ausgehandelt werden, der Patient muß eine Kopie dieser Vereinbarung für seine Unterlagen erhalten

Beachten Sie daß eine potentielle Honorarleistung auch von anderen Ärzten ohne Honorarvertrag ausgeführt werden könnte, hier ist eine gründliche Informationsbeschaffung im Vorfeld hilfreich.

Generell ist Ihre private Krankenversicherung nicht zur vollständigen Kostenübernahme verpflichtet. Einige Versicherer bieten jedoch auch die vollständige Begleichung dieser Kosten im Versicherungstarif an. Prüfen Sie doch einfach online kostenlos und unverbindlich welche Versicherung die Richtige für Sie ist: Prüfen Sie selbst

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