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Fahrtkostenerstattung in der privaten Krankenversicherung
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Die Erstattung von Fahrtkosten in der privaten Krankenversicherung hängt stark von der Natur des geschlossen Versicherungstarifes ab.
In der Regel werden Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen in Verbindung mit dem Erreichen des nächstgelegenen Arztes von der Versicherung übernommen.
Es kann jedoch gut sein - deswegen die Abhängigkeit vom Tarif - daß vom Arzt eine Notwendigkeit zum Krankentransport bescheinigt werden muß. Ein gutes Beispiel wäre die Ausstellung eines Attestes zur Gehunfähigkeit.
Ebenso verhält es sich mit Transportfahrten bei Noteinsätzen eines Krankenwagens zur stationären Behandlung ins Krankenhaus. Auch hier hängt der Erstattungrahmen vom jeweiligen Versicherungsumfang - und vertrag ab.
Beim Versicherungsabschluß sollten sie auch darauf achten daß ihr Vertrag einen eventuell notwenigen Auslandstransport für den Fall der Fälle beinhaltet. Prüfen Sie doch einfach online kostenlos und unverbindlich welche Versicherung die Richtige für Sie ist: Prüfen Sie selbst
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