Kostenerstattung von Versicherungsleistungen

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Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung kommt sicher auch für Sie irgendwann einmal der Tag an welchem Sie die Ihnen tariflich zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen werden.
Hier möchten wir Ihnen kurz erklären wie Sie die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen können und was es dabei zu beachten gibt.



Generell ist Ihre Versicherung zur Erstattung der berechtigten Kosten verpflichtet - vorausgesetzt ihr werden alle notwendigen Unterlagen ausgehändigt. Diese Dokumente gehen damit in das Eigentum der Versicherung über.

Alle Dokumente müssen Sie im Original bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Sicherheitshalber sollten Sie diese im Vorfeld für Ihre Unterlagen kopieren. Im Einzelnen müssen die folgenden Punkte ersichtlich sein:
  • behandelnder Arzt
  • Krankheitsbezeichnung
  • Leistungsbeschreibung aller Leistungen
  • eventuelle Leistungsnummern wenn Gebührenordnung existiert
  • bei Krankenhausleistungen alle weiteren Zuschläge (z.B. für Einbettzimmer)

Sind Sie Versicherungsnehmer einer Krankenhaustagegeldversicherung achten Sie noch auf eine genaue Aufenthaltsangabe (Dauer) Ihres Krankenhausaufenthaltes.

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