// // Header und Meta Angaben // $title = "Bindefrist bei Antragstellung"; $author = "krankenversicherungen-24.info"; $description = "Die Bindefrist bei Antragsstellung beträgt 6 Wochen"; $keywords = "Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenkassen, Krankenkassen, Krankenversicherungsvergleich, Krankenversicherungen, Vergleich Krankenversicherung, Krankenversicherung Student, Krankenversicherung privat, Krankenversicherung Wechsel, Krankenkassen, Krankenzusatzversicherung, Vergleich, Angebot, Leistungen"; $css_path = "../"; include("../include/header.html"); // // Navigation // $links = true; include("../include/navigation.html"); // // Content // ?>
| Bindefrist bei Antragsstellung |
|
<< zurück zur Übersicht Jedes Versicherungsverhältnis wird mit Antrag des Interessenten bei der privaten Krankenversicherung in die Wege geleitet. Für die Zeit nach der Antragsstellung ist die sogenannte Bindefrist zu beachten. Diese Frist besitzt Vor - und Nachteile sowohl für den Versicherer wie auch für den Antragsteller. Nach dem Einreichen Ihres Versicherungsantrags beginnt die Bindefrist sowohl für Sie wie auch für die Versicherung zu laufen. Die Bindefrist ist derzeit auf 6 Wochen festgelegt. In dieser Zeit wird der Versicherer Ihren Antrag prüfen, bearbeiten und im Zuge dessen z.B. Rücksprache mit Ihren Ärzten nehmen um Klarheit über Ihren Gesundheitszustand zu erhalten. Innerhalb dieser 6 Wochen können Sie als Antragsteller nicht die Fertigstellung des Vertrags verlangen - diese Bearbeitungszeit müssen Sie Ihrer neuen Krankenversicherung somit gewähren. Ebensowenig können Sie in dieser Zeit vom Vertrag zurücktreten! Nach Ablauf der Bindefrist steht es Ihnen frei den Vertrag schlußendlich abzuschließen oder sich einen anderen Versicherer zu suchen - natürlich voraussgesetzt die Bearbeitung konnte in den 6 Wochen nicht abgeschlossen werden. Eine Bindefristbindung durch Sie entfällt auch in dem Fall wenn der Versicherer Ihnen bei Antragstellung nicht die vollständigen Verbraucherinformation und seine allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgehändigt hat. Diese Vorgehensweise ist durch §10 a VAG vorgeschrieben. Prüfen Sie doch einfach online kostenlos und unverbindlich welche Versicherung die Richtige für Sie ist: Prüfen Sie selbst |