Beginnverlegung - Definition

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Ihr Einkommen als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer hat erstmalig die Grenze zur Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung überschritten? Dann zögern Sie nicht und sparen lieber heute als morgen eine Menge Geld bei gleichzeitig besseren med. Leistungen.

Einen kleinen Haken hat das Ganze - und dieser fällt eventuell unter den Begriff der Beginnverlegung.



Beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sind bestimmte Fristen einzuhalten.
Es kann jedoch vorkommen daß Ihr neuer Vertrag mit der privaten Versicherung bereits unter Dach und Fach ist aber sich plötzlich die gesetzliche Krankenkasse weigert Ihre Kündigung aus Gründen einer Frist-Missachtung zu akzeptieren.

In einem solchen Fall würde normalerweise dennoch der private Tarifvertrag zum Stichtag wirksam werden - was wiederum doppelte Kosten (gesetzlich und privat) für Sie bedeuten würde.
Hier gibt es die Möglichkeit der Beginnverlegung. Das bedeutet nichts anderes als daß Ihr privater Versicherungsbeginn auf den Zeitpunkt verlegt wird zu welchem Ihre gesetzliche Versicherung erlischt. Diese Vorgehensweise wird aber von den Versicherern nicht gern gesehen und muß auch nicht akzeptiert werden.

Also besser vorher über die genauen Kündigungsfristen informieren um einen reibungslosen Wechsel von der GKV in die PKV zu ermöglichen. Vor Vertragsabschluß sollten Sie sich somit bei Ihrer Krankenkasse nach dem nächst möglichen Kündigungstermin erkundigen.

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