Befreiung von der Versicherungspflicht

<< zurück zur Übersicht

Es ist durchaus möglich sich als Versicherungsnehmer von der Versicherungspflicht befreien zu lassen - und zwar wenn Sie durch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 01.01. des Folgejahres krankenversicherungspflichtig werden.
Achtung Außnahme: diese Regelung findet keine Anwendung bei Arbeitslosigkeit.



Insbesondere können die folgenden Personengruppen von dieser Befreiung profitieren:
  • gilt für Studenten während des Studiums, welche zu Beginn des Studiums versicherungspflichtig sind
  • Ärzte im Praktikum
  • privat versicherte Behinderte welche in einer geschützten Einrichtung oder berufsfördernden Rahabilitations-Maßnahme tätig sind
  • Arbeitnehmer welche während ihres Erziehungsurlaubes einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen
  • Künstler
  • Landwirte

Die Befreiung von der Versicherungspflicht muß 3 Monate vor Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Wurde diese dann einmal bestätigt so gilt die Befreiung dauerhaft - bis zu einer eventuellen Arbeitslosigkeit da hier wieder Versicherungspflicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.

IMPRESSUM | WWW.KRANKENVERSICHERUNGEN-24.INFO | SITEMAP