// // Header und Meta Angaben // $title = "Befreiung von Versicherungspflicht"; $author = "krankenversicherungen-24.info"; $description = "Hier erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherunspflicht erfolgen kann"; $keywords = "Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenkassen, Krankenkassen, Krankenversicherungsvergleich, Krankenversicherungen, Vergleich Krankenversicherung, Krankenversicherung Student, Krankenversicherung privat, Krankenversicherung Wechsel, Krankenkassen, Krankenzusatzversicherung, Vergleich, Angebot, Leistungen"; $css_path = "../"; include("../include/header.html"); // // Navigation // $links = true; include("../include/navigation.html"); // // Content // ?>
| Befreiung von der Versicherungspflicht |
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<< zurück zur Übersicht Es ist durchaus möglich sich als Versicherungsnehmer von der Versicherungspflicht befreien zu lassen - und zwar wenn Sie durch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 01.01. des Folgejahres krankenversicherungspflichtig werden. Achtung Außnahme: diese Regelung findet keine Anwendung bei Arbeitslosigkeit. Insbesondere können die folgenden Personengruppen von dieser Befreiung profitieren:
Die Befreiung von der Versicherungspflicht muß 3 Monate vor Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Wurde diese dann einmal bestätigt so gilt die Befreiung dauerhaft - bis zu einer eventuellen Arbeitslosigkeit da hier wieder Versicherungspflicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. |