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Befreiung von der Versicherungspflicht
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Es ist durchaus möglich sich als Versicherungsnehmer von der Versicherungspflicht befreien zu lassen - und zwar wenn Sie durch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 01.01. des Folgejahres krankenversicherungspflichtig werden.
Achtung Außnahme: diese Regelung findet keine Anwendung bei Arbeitslosigkeit.
Insbesondere können die folgenden Personengruppen von dieser Befreiung profitieren:
- gilt für Studenten während des Studiums, welche zu Beginn des Studiums versicherungspflichtig sind
- Ärzte im Praktikum
- privat versicherte Behinderte welche in einer geschützten Einrichtung oder berufsfördernden Rahabilitations-Maßnahme tätig sind
- Arbeitnehmer welche während ihres Erziehungsurlaubes einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen
- Künstler
- Landwirte
Die Befreiung von der Versicherungspflicht muß 3 Monate vor Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Wurde diese dann einmal bestätigt so gilt die Befreiung dauerhaft - bis zu einer eventuellen Arbeitslosigkeit da hier wieder Versicherungspflicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.
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