Krankenversicherung für Auszubildene

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Sobald es losgeht mit dem neuen Start des größten Lebensabschnittes welcher da lautet "Arbeit" wird auch für die jüngsten Arbeitnehmer eine Versicherung für den Fall der Fälle notwendig.
Versichert sind Azubis - genau wie alle anderen Arbeitnehmer - grundsätzlich über die gesetzliche Krankenversicherung. Die Wahl der Krankenkasse steht jedem Lehrling dabei natürlich offen. Diese muss übrigens dem Arbeitehmer spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung mitgeteilt werden.



Da Auszubildene in der Regel nicht allzuviel verdienen wurde hier eine etwas andere Regelung getroffen als für die Vollverdiener: bis zur Höhe von 325,00 € Ausbildungsvergütung trägt der Arbeitnehmer allein die Kosten der Krankenversicherung. Darüber hinaus greift wieder die allseits bekannte 50%/50% Regelung, Arbeitnehmer und Auszubildener teilen sich somit die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wobei auch hier Sonderregelungen greifen können und die genauen Anteile je nach Beitragssatz und Ausbildungsvergütung variieren können.


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