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Auslandsaufenthalt
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Sie haben Ihren nächsten Urlaub schon fest gebucht und die Reise führt Sie in's Ausland? Oder planen Sie gar die dauerhafte Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland?
In beiden Fällen sollten Sie die folgenden Punkte beachten - der Versicherungsschutz im Ausland birgt einige Besonderheiten.
Generell hängen die Details des Versicherungsschutzes im Ausland von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Diese sollten Sie beim Erst-Antrag zum Beginn der Versicherung erhalten haben.
In der Regel gelten die folgenden Grundbedingungen:
Der Versicherungsschutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten (Urlaub z.B.) erstreckt sich vollständig und weltweit auf jede Art der Heilbehandlung. Anders sieht es mit dem Krankentagegeld bei stationären Aufenthalten aus - dieses wird in der Regel nur bundesweit in Deutschland gezahlt. Je nach Versicherungstarif kann die Zahlung des Tagegeldes auch im europäischen Ausland erfolgen.
Verlassen Sie aber nun dauerhaft Deutschland im Zuge einer kompletten Wohnsitzverlegung verlassen Sie damit auch das Tätigkeitsgebiet Ihrer Versicherung. Der Versicherungsschutz erlischt damit.
Aber auch hier können Sondervereinbarungen im Rahmen Ihres ganz persönlichen Versicherungsvertrages geschlossen werden.
Prüfen Sie doch einfach online kostenlos und unverbindlich welche Versicherung die Richtige für Sie ist: Prüfen Sie selbst
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