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Arbeitsunfall
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Private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung - wer trägt die Kosten eines Arbeitsunfalls?
Weder die eine noch die andere Versicherung wird hier die Kosten übernehmen. Wurde ein Unfall nach sachkundiger Prüfung als Arbeitsunfall anerkannt ist allein die zuständige Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers für die weitere Vorgehensweise und Kostenübernahme zuständig.
Die Berufsgenossenschaft ist eine staatliche Einrichtung mit dem Zweck die Kosten - welche aus Gründen der Haftung auf einen Arbeitgeber im Falle des Unfalls zukommen könnten - zu übernehmen. Hierfür zahlt NUR der Arbeitgeber einen jährlichen Beitrag, der Arbeitnehmer wird in keiner Form zur Kasse gebeten.
Als Arbeitsunfall gelten im Prinzip alle Unfälle welche in Ausführung einer Tätigkeit am Arbeitsplatz passieren können. Auch der direkte Weg zum und vom Arbeitsplatz ist versichert - hier handelt es sich im Speziellen um einen Wegeunfall. Die Anerkennung eines Arbeits - oder Wegeunfalles beruht auf den Umständen des Einzelfalles und wird von den Sachbearbeitern der zuständigen Berufsgenossenschaft gründlich geprüft. Grundlage bildet hier das Sozialgesetzbuch VII.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Berufsgenossenschaft wesentlich mehr Leistungen - zum Großteil ohne die sonst notwendigen Zuzahlungen. Nicht nur Leistungen im medizinischen Bereich sondern auch Leistungen zur Verbesserung der Lebensqualität (Haus-Umbauten für Rollstuhlfahrer z.B.) oder Unfallrenten werden von der BG gezahlt. Eine ambulante Behandlung erfolgt in der Regel jedoch nicht durch den Hausarzt sondern durch die von der Berufsgenossenschaft zugelassenen sogenannten "D-Ärzte".
Zusammenfassend kann gesagt werden daß die Leistungen der Berufsgenossenschaft um ein Wesentliches die der gesetzlichen Krankenkasse überschreiten - prüfen Sie also bei jedem Zweifelsfall ob es sich nicht um einen Arbeitsunfall handeln könnte. Nach einer einfachen Meldung durch Sie bei einer beliebigen BG wird diese Ihren Fall von Recht wegen überprüfen. Auch Berufskrankheiten können von der BG übernommen werden! Ein gutes Beispiel ist hier die Staublunge eines Bergwerkarbeiters.
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