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Anschlussheilbehandlung
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Angenommen Sie haben länge Zeit im Krankenhaus bei einer stationären Maßnahme verbringen müssen - da ist es nur verständlich daß Ihnen ersteinmal die notwendigen Kräfte zur Wiederaufnahme des Berufes oder Alltags fehlen werden.
Die Wiedererlangung Ihrer körperlichen und psychischen Fähigkeit erfolgt nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oftmals über eine sogenannte Rehabilitationsmaßnahme. Oder anderes ausgedrückt: über eine Anschlußheilbehandlung.
Diese Therapie wird ärztlich überwacht und von den gesetzlichen Rehabilitationsträgern durchgeführt.
Die Frage der Kostenübernahme ist dabei nicht immer ganz klar. Je nach Notwendigkeit der Maßnahme kann eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung erfolgen. Klären Sie auf jeden Fall VOR Beginn der Anschlussheilbehandlung die Kostenfrage.
Anträge zur Kostenübernahme müssen generell immer vor dem Start eingereicht und abgeschlossen werden.
Viele Versicherungsträger werden solche Maßnahmen in Zeiten immer knapperer Budgets ablehnen. Für gesetzliche versicherte Arbeitnehmer ist es hier sinnvoll im Vorfeld den Abschluß einer privaten Zusatzversicherung zu prüfen. Einen kostenlosen und unverbindlichen Online-Antrag bieten wir Ihnen auch in unserem Bereich Krankenzusatzversicherung.
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