Allgemeine Wartezeit in der PKV

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Sie sind bisher gesetzlich versicherter Arbeitnehmer gewesen und können nun durch die Erfüllung der Voraussetzungen eine private Krankenversicherung abschließen?
Dann freuen Sie sich über eine erhebliche Kostenersparnis in der Zukunft in Verbindung mit wesentlich besseren Leistungen im Krankheitsfall!



Beim Wechsel in die private Krankenversicherung müssen jedoch die sogenannten "allgemeinen Wartezeiten" beachtet werden. Innerhalb dieser Wartezeiten werden Leistungen nur eingeschränkt übernommen.

Die allgemeine Wartezeit wird bei allen Leistungen der privaten Vollversicherung oder Krankentagegeldversicherung greifen.
Sie beträgt 3 Monate ab Versicherungsbeginn Ihrer neuen privaten Krankenversicherung.

Private Versicherer verzichten in der Regel auf die allgemeine Wartezeit im Falle eines Unfalles. Ebenso entfällt die Wartezeit bei einem lückenlosen Übergang von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Voraussetzung ist eine längere (ca. 8 Monate) bestehende Versicherung in der GKV.

Die genauen Wartezeiten Ihrer neuen PKV erfahren Sie direkt vom Versicherer. Prüfen Sie doch einfach online kostenlos und unverbindlich welche Versicherung die Richtige für Sie ist: Prüfen Sie selbst

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