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Allgemeine Krankenhausleistungen
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Sie sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und möchten wissen welche Leistungen im Krankenhaus geboten werden? Nicht mehr und nicht weniger als die allgemeinen Krankenhausleistungen.
Unter diesen allgemeinen Leistungen versteht man die unter Beachtung der absoluten Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Leistungsfähigkeit des Krankenhauses erbrachten Leistungen für gesetzliche versicherte Patienten. Die Bindung an die Zweckmäßigkeit wird im Sozialgesetzbuch V vorgegeben und von allen Krankenkassen aufgrund immer größerer finanzieller Engpässe diktiert.
Unter die allgemeinen Krankenhausleistungen fallen insbesondere die folgenden Punkte:
- Erbringung der ärztlichen Behandlung im Rahmen des stationären Aufenthaltes
- Verpflegung, Unterkunft und Versorgung mit Heil - und Arzneimitteln
- Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten
- bei medizinischer Notwendigkeit die Mitaufnahme einer Begleitperson
Diese Leistungen werden von der Krankenkasse in vollem Umfang bezahlt - natürlich unter Beachtung der Zuzahlungsregelungen.
Sie sehen selbst daß der Umfang der allgemeinen Krankenhausleistungen sehr beschränkt ist. Besser wäre hier eine zusätzliche Absicherung im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung. Diese garantiert Ihnen für einen Pauschalbetrag die umfassende Behandlung einer privaten Krankenversicherung. Und wenn Sie es wünschen mit Chefarztbehandlung und Einzelzimmer inklusive.
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