// // Header und Meta Angaben // $title = "Alkohol und damit verbundene Krankheiten"; $author = "krankenversicherungen-24.info"; $description = "Details zur Kostenübernahme bei Entziehungskuren und Alkohol-bedingten Krankheiten"; $keywords = "Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenkassen, Krankenkassen, Krankenversicherungsvergleich, Krankenversicherungen, Vergleich Krankenversicherung, Krankenversicherung Student, Krankenversicherung privat, Krankenversicherung Wechsel, Krankenkassen, Krankenzusatzversicherung, Vergleich, Angebot, Leistungen"; $css_path = "../"; include("../include/header.html"); // // Navigation // $links = true; include("../include/navigation.html"); // // Content // ?>
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<< zurück zur Übersicht Alkoholabhängigkeit ist ein (leider) weit verbreitetes Gesellschaftsbild - gerade immer jüngere Versicherungsnehmer geraten aufgrund sozialer Benachteiligung, wachsender Arbeitslosigkeit und fehlender Zukunftsperspektiven schnell in den Strudel der Abhängigkeit. Doch wie sieht es mit der Kostenübernahme von den dann eventuell notwendigen Entziehungskuren oder stationären Aufenthalten aus? Generell besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme von Erziehungsmaßnahmen wie z.B. Kuren. Auch stationäre Entziehungsmaßnahmen werden von den Krankenkassen in der Regel nicht bezahlt. Da hier keine Leistungspflicht besteht ist die Kostenübernahme eine Ermessungsentscheidung. Eine Außnahme gilt für Alkohol-bedingte Krankenheiten und deren Folgen. Auch eventuelle Bewußtseinsstörungen fallen darunter. Hier ist auf Grundlage des Einzelfalles zu prüfen ob eine Kostenübernahme erfolgen kann. |