// // Header und Meta Angaben // $title = "Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung - Zuzahlungen"; $author = "krankenversicherungen-24.info"; $description = "Informationen zur Zuzahlungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung"; $keywords = "Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenkassen, Krankenkassen, Krankenversicherungsvergleich, Krankenversicherungen, Vergleich Krankenversicherung, Krankenversicherung Student, Krankenversicherung privat, Krankenversicherung Wechsel, Krankenkassen, Krankenzusatzversicherung, Vergleich, Angebot, Leistungen"; $css_path = "../../"; include("../../include/header.html"); // // Navigation // $gesetzliche_kv = true; include("../../include/navigation.html"); // // Content // ?>
| Zuzahlungen |
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Quelle: SGB V - Stand Oktober 2005 Auszug SGBV - drittes Kapitel - §61: Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen zehn vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung zehn vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht. Den vollständigen Gesetzestext können Sie online beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hier einsehen: SGB V << Zurück zur Leistungsübersicht Hinweis: diese Übersicht dient nur zu Ihrer Orientierung - eine Garantie auf Korrektheit und Aktualität kann nicht übernommen werden. Bitte sprechen Sie im Falle des Wunsches nach detaillierten Information mit Ihrem Berater Ihrer Krankenkasse. |