// // Header und Meta Angaben // $title = "Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten"; $author = "krankenversicherungen-24.info"; $description = "Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten"; $keywords = "Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenkassen, Krankenkassen, Krankenversicherungsvergleich, Krankenversicherungen, Vergleich Krankenversicherung, Krankenversicherung Student, Krankenversicherung privat, Krankenversicherung Wechsel, Krankenkassen, Krankenzusatzversicherung, Vergleich, Angebot, Leistungen"; $css_path = "../../"; include("../../include/header.html"); // // Navigation // $gesetzliche_kv = true; include("../../include/navigation.html"); // // Content // ?>
| Verhütung und Früherkennung von Krankheiten |
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Quelle: SGB V - Stand Oktober 2005 Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sind im dritten Kapitel - Abschnitte drei und vier des SGB V definiert: Dritter Abschnitt Leistungen zur Verhütung von Krankheiten § 20 Prävention und Selbsthilfe § 21 Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) § 22 Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) § 23 Medizinische Vorsorgeleistungen § 24 Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter § 24a Empfängnisverhütung § 24b Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation Vierter Abschnitt Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten § 25 Gesundheitsuntersuchungen § 26 Kinderuntersuchung Den vollständigen Gesetzestext können Sie online beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hier einsehen: SGB V << Zurück zur Leistungsübersicht Hinweis: diese Übersicht dient nur zu Ihrer Orientierung - eine Garantie auf Korrektheit und Aktualität kann nicht übernommen werden. Bitte sprechen Sie im Falle des Wunsches nach detaillierten Information mit Ihrem Berater Ihrer Krankenkasse. |