Verhütung und Früherkennung von Krankheiten


Quelle: SGB V - Stand Oktober 2005

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sind im dritten Kapitel - Abschnitte drei und vier des SGB V definiert:

Dritter Abschnitt

Leistungen zur Verhütung von Krankheiten
§ 20 Prävention und Selbsthilfe
§ 21 Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)
§ 22 Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
§ 23 Medizinische Vorsorgeleistungen
§ 24 Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
§ 24a Empfängnisverhütung
§ 24b Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation


Vierter Abschnitt

Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
§ 25 Gesundheitsuntersuchungen
§ 26 Kinderuntersuchung


Den vollständigen Gesetzestext können Sie online beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hier einsehen: SGB V

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Hinweis: diese Übersicht dient nur zu Ihrer Orientierung - eine Garantie auf Korrektheit und Aktualität kann nicht übernommen werden. Bitte sprechen Sie im Falle des Wunsches nach detaillierten Information mit Ihrem Berater Ihrer Krankenkasse.